< img height="1" width="1" style="display:none" src="https://www.facebook.com/tr?id=220129893951863&ev=PageView&noscript=1" />
Allgemeines
  /  Allgemeinzustand

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen - Online-Plattform Yehwang Product Imports International Ltd, CoC-Nr.: 50060570

 

Artikel 1 - Begriffsbestimmungen


 

In diesen Geschäftsbedingungen gelten die folgenden Begriffsbestimmungen:

- Bedenkzeit: Der Zeitraum, in dem der Käufer von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen kann;

- Käufer / Gegenpartei: Die (juristische) Person, die in Ausübung eines Berufes oder Betriebs eines Unternehmens handelt und aus der Ferne einen Vertrag mit Yehwang abschließt;

- Tag: Kalendertag;

- Dauerhafter Datenträger: Jedes Mittel, das es dem Käufer ermöglicht, an ihn persönlich gerichtete Informationen so zu speichern, dass er sie in Zukunft abfragen und die gespeicherten Informationen unverändert reproduzieren kann;

- Rücktrittsrecht: Die Möglichkeit des Käufers, innerhalb der Bedenkzeit auf den Fernabsatzvertrag zu verzichten;

- Yehwang: Die juristische Person, die dem/den Käufer(n) aus der Ferne Produkte anbietet, sowie der Nutzer der Allgemeinen Geschäftsbedingungen;

- Fernabsatzvertrag: Ein Vertrag, bei dem eine oder mehrere Fernkommunikationstechniken bis zum Abschluss des Vertrags ausschließlich im Rahmen eines von Yehwang organisierten Systems für den Fernabsatz von Produkten verwendet werden;

- Technik für Fernkommunikation: Mittel, die für den Abschluss einer Vereinbarung verwendet werden können, ohne dass der Käufer und Yehwang gleichzeitig im selben Raum zusammenkommen müssen;

- Allgemeine Geschäftsbedingungen: Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Yehwang.

 


 

Artikel 2 - Anwendbarkeit


 

1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jedes Angebot von Yehwang und für jede Fernvereinbarung sowie für Bestellungen zwischen Yehwang und Käufer.

2. Bevor ein Fernabsatzvertrag abgeschlossen wird, wird dem Käufer der Text der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Verfügung gestellt. Sollte dies vernünftigerweise nicht möglich sein, wird - vor Abschluss des Fernabsatzvertrags - darauf hingewiesen, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei Yehwang eingesehen werden können und auf Wunsch des Käufers zum frühestmöglichen Zeitpunkt kostenlos zugesandt werden.

3. Wird der Fernabsatzvertrag auf elektronischem Wege geschlossen, kann der Text der Allgemeinen Geschäftsbedingungen dem Käufer - ungeachtet des vorstehenden Absatzes und vor Abschluss des Fernabsatzvertrags - auf elektronischem Wege so zur Verfügung gestellt werden, dass der Käufer ihn auf einfache Weise auf einem dauerhaften Datenträger speichern kann. Sollte dies vernünftigerweise nicht möglich sein, wird - vor Abschluss des Fernabsatzvertrags - angegeben, wo die Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf elektronischem Wege eingesehen werden können, und es wird festgelegt, dass sie auf Wunsch des Käufers kostenlos elektronisch oder anderweitig übermittelt werden.

4. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu irgendeinem Zeitpunkt ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sein oder werden, so bleiben der Vertrag und diese Bedingungen im Übrigen wirksam, und die betreffende Bestimmung wird unverzüglich - im gegenseitigen Einvernehmen - durch eine Bestimmung ersetzt, die dem Sinn der ursprünglichen Bestimmung so weit wie möglich entspricht.

5. Jeder Mangel an Klarheit bezüglich der Erklärung oder des Inhalts einer oder mehrerer Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Situationen, die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht geklärt sind, sollen "im Sinne" der Allgemeinen Geschäftsbedingungen interpretiert werden.

 


 

Artikel 3 - Das Angebot


 

1. Wenn ein Angebot eine begrenzte Gültigkeit hat oder Bedingungen unterliegt, wird dies im Angebot ausdrücklich angegeben.

2. Das Angebot ist frei von Verpflichtungen. Yehwang ist berechtigt, das Angebot zu ändern und anzupassen.

3. Das Angebot enthält eine vollständige und genaue Beschreibung der angebotenen Produkte. Die Beschreibung ist so detailliert, dass der Käufer das Angebot richtig beurteilen kann. Wenn Yehwang Bilder verwendet, so spiegeln diese ein getreues Abbild der angebotenen Produkte wider. Yehwang kann nicht garantieren, dass die angezeigten Farben exakt mit den realen Farben der Produkte übereinstimmen. Offensichtliche Fehler oder offensichtliche Irrtümer in dem Angebot sind für Yehwang nicht bindend.

4. Alle Bilder, Spezifikationen und Daten im Angebot sind indikativ und können nicht zu Schäden oder zur Auflösung der Vereinbarung führen.

 


 

Artikel 4 - Die Vereinbarung


 

1. Vorbehaltlich der Bestimmungen in Absatz 4 wird die Vereinbarung zum Zeitpunkt der Annahme des Angebots durch den Käufer und unter Einhaltung der entsprechenden Bedingungen geschlossen.

2. Wenn der Käufer das Angebot auf elektronischem Wege angenommen hat, wird Yehwang den Empfang der Annahme des Angebots unverzüglich auf elektronischem Wege bestätigen. Solange der Erhalt dieser Annahme nicht von Yehwang bestätigt wurde, kann der Käufer von der Vereinbarung zurücktreten.

3. Wenn das Abkommen auf elektronischem Wege abgeschlossen wird, ergreift Yehwang geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der elektronischen Datenübermittlung und sorgt für eine sichere Web-Umgebung. Wenn der Käufer elektronisch bezahlen kann, wird Yehwang die für diesen Zweck geeigneten Sicherheitsmaßnahmen beachten.

4. Yehwang kann sich innerhalb des gesetzlichen Rahmens darüber informieren, ob der Käufer in der Lage ist, seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen, sowie über alle Fakten und Faktoren, die für einen fundierten Abschluss eines Fernabsatzvertrages wichtig sind. Wenn Yehwang gute Gründe hat, das Abkommen auf Grundlage dieser Untersuchung nicht abzuschließen, sind sie berechtigt, eine Bestellung oder Anfrage berechtigterweise abzulehnen oder besondere Bedingungen an die Ausführung zu knüpfen.

5. Jede Vereinbarung wird unter den aufschiebenden Bedingungen einer ausreichenden Verfügbarkeit der betreffenden Produkte abgeschlossen.

 

Artikel 5 - Der Preis


 

1. Beim Abschluss der Vereinbarung einigen sich die Parteien auf einen Preis, der im Angebot angegeben ist oder weiter vereinbart wird. Kostenvoranschläge, die Yehwang einer anderen Partei zur Verfügung stellt, sind indikativer und unverbindlicher Natur.

2. Alle Kostenvoranschläge verstehen sich ohne Mehrwertsteuer und andere von der Regierung erhobene Abgaben.

3. Alle Preise verstehen sich vorbehaltlich von Druck- und Schreibfehlern. Für die Folgen von Druck- und Schreibfehlern wird keine Haftung übernommen. Im Falle von Druck- und Schreibfehlern ist Yehwang nicht verpflichtet, das Produkt entsprechend dem fehlerhaften Preis zu liefern.

 

Artikel 6 - Konformität und Garantie (falls zutreffend)


 

1. Yehwang garantiert, dass die Produkte der Vereinbarung, den im Angebot aufgeführten Spezifikationen, den angemessenen Anforderungen an Zuverlässigkeit und/oder Nützlichkeit sowie den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bestehenden gesetzlichen Bestimmungen und/oder Regierungsvorschriften entsprechen.

2. Jegliche Mängel oder falsch gelieferte Produkte sollten Yehwang innerhalb von 48 Stunden nach Lieferung schriftlich gemeldet werden. Die Produkte sollten innerhalb von 14 Tagen nach der Lieferung in ihrer Originalverpackung und in "neuwertigem" Zustand zurückgegeben werden.

3. Wenn eine Garantiezeit von Yehwang gewährt wird, entspricht diese der Garantiezeit des Herstellers. Yehwang ist jedoch niemals verantwortlich für die letztendliche Eignung der Produkte für die einzelne Anwendung durch den Käufer, noch für irgendwelche Ratschläge bezüglich der Verwendung oder Anwendung der Produkte.

4. Eine Garantie gilt nicht, wenn:

- Der Käufer die gelieferten Produkte repariert und/oder bearbeitet oder durch Dritte reparieren und/oder bearbeiten lässt;

- Die gelieferten Produkte anormalen Bedingungen ausgesetzt oder anderweitig nachlässig behandelt wurden, oder wenn sie entgegen den von Yehwang und/oder auf der Verpackung gegebenen Anweisungen behandelt wurden;

 


 

Artikel 7 - Lieferung und Ausführung


 

1. Yehwang wendet bei der Entgegennahme und Ausführung von Produktbestellungen die gebührende Sorgfalt an.

2. Der Lieferort ist die vom Käufer an Yehwang mitgeteilte Adresse.

3. Alle Lieferfristen sind Richtwerte. Der Käufer kann aus den gegebenenfalls angegebenen Zeiträumen keine Rechte ableiten. Die Überschreitung einer Frist gibt dem Käufer keinen Anspruch auf Entschädigung.

4. Sollte sich die Lieferung eines bestellten Produkts als unmöglich erweisen, bemüht sich Yehwang um die Bereitstellung eines Ersatzartikels. Es wird mitgeteilt, dass ein Ersatzartikel auf klare und verständliche Weise geliefert wird - spätestens zum Zeitpunkt der Lieferung.

5. Das Risiko der Beschädigung und/oder des Verlusts von Produkten liegt bei Yehwang, bis zum Zeitpunkt der Lieferung an den Käufer oder einen Vertreter, der vorher benannt und Yehwang bekannt gegeben wurde, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

 


 

Artikel 8 - Aussetzung und Rücktritt von der Vereinbarung


 

1. Yehwang ist berechtigt, die Vereinbarung ganz oder teilweise auszusetzen oder aufzuheben, wenn Umstände eintreten, die so beschaffen sind, dass die Einhaltung der Vereinbarung unmöglich ist, oder wenn andere Umstände eintreten, die so beschaffen sind, dass eine unveränderte Aufrechterhaltung der Vereinbarung von Yehwang vernünftigerweise nicht erwartet werden kann.

2. Yehwang hat das Recht, den Vertrag mit sofortiger Wirkung ohne richterliche Intervention und ohne Inverzugsetzung auszusetzen oder aufzuheben, wenn die andere Partei für zahlungsunfähig erklärt wird, ein Moratorium gewährt wurde, einen Antrag auf Konkurs oder einen vorläufigen Zahlungsaufschub gestellt hat, oder einen Vergleich mit ihren Gläubigern zur Abwendung dieses Umstandes schließen will, im Falle einer Pfändung, wenn die andere Partei unter Vormundschaft gestellt wird, wenn die Schuldensanierung für natürliche Personen beantragt wird, oder wenn sie die Verfügungsgewalt über ihr Vermögen in anderer Hinsicht ganz oder teilweise verliert.

3. Wenn Umstände in Bezug auf Personen und/oder Materialien, die Yehwang für die Durchführung der Vereinbarung verwendet oder zu verwenden pflegt, auftreten, die so beschaffen sind, dass die Durchführung der Vereinbarung entweder unmöglich oder problematisch und/oder unverhältnismäßig teuer wird, so dass die Einhaltung der Vereinbarung nicht mehr in jeder Hinsicht erwartet werden kann, ist Yehwang berechtigt, die Vereinbarung auszusetzen oder aufzuheben.

4. Zusätzlich zu den in diesem Artikel aufgeführten Fällen, in denen Yehwang zur Aussetzung oder zum Rücktritt berechtigt ist, sind Forderungen von Yehwang gegen die andere Partei auch in den folgenden Fällen sofort fällig:

- Umstände, die Yehwang nach Abschluss der Vereinbarung bekannt wurden, geben Yehwang guten Grund zu der Befürchtung, dass die andere Partei ihre Verpflichtungen nicht erfüllen wird;

- Wenn Yehwang die andere Partei zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses aufgefordert hat, eine Sicherheitsleistung für die Erfüllung des Abkommens zu leisten, und diese Sicherheit nicht geleistet wird oder unzureichend ist;

- Wenn die andere Partei beschließt, in den Streik zu treten oder ihr Unternehmen oder einen wichtigen Teil davon aufzulösen, oder wenn ein entsprechender Beschluss gefasst wird;

5. Kommt die andere Partei einer oder mehreren Verpflichtungen gegenüber Yehwang nicht, nicht ordnungsgemäß oder nicht rechtzeitig nach, oder kommt sie diesen überhaupt nicht nach, werden alle anderen (verbleibenden) Forderungen von Yehwang gegenüber der anderen Partei sofort fällig.

6. Ein Fall von Aussetzung oder Rücktritt ändert nicht das Recht von Yehwang, eine Entschädigung zu fordern.



 

Artikel 9 - Zahlung

 

1. Die Zahlung durch den Käufer muss abgeschlossen sein, bevor das Produkt versendet wird. Die Produkte werden von Yehwang nicht vor Eingang der Zahlung versandt. 


 

Artikel 10 - Haftung


 

1. Eine andere Partei, einschließlich des Käufers, garantiert die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen, die Yehwang von oder im Namen der anderen Partei zur Verfügung gestellt werden. Yehwang haftet nicht für die Folgen der Bereitstellung unrichtiger und/oder unvollständiger Informationen.

2. Yehwang haftet nicht für Schäden, die aus Handlungen oder Unterlassungen der anderen Partei, ihres Personals oder Dritter entstehen, die sie im Rahmen der Vereinbarung oder damit zusammenhängender Arbeiten einbezogen hat.

3. Yehwang ist niemals haftbar für indirekte Schäden, einschließlich Folgeschäden, entgangene Gewinne, verlorene Einsparungen und Verluste aufgrund von Betriebsunterbrechungen.

4. Die Haftung von Yehwang ist - soweit sie durch ihre Haftpflichtversicherung gedeckt ist - auf den vom Versicherer ausgezahlten Betrag beschränkt.

5. Entscheidet sich der Versicherer in einem Fall, keine Zahlung zu leisten, oder ist der Schaden nicht durch die Versicherung gedeckt, so ist die Haftung von Yehwang auf die Höhe der von der Gegenpartei gemäß dem Auftrag zu zahlende Summe beschränkt, höchstens jedoch auf 5.000€.

6. Die andere Partei hält Yehwang in Bezug auf Schadenersatzansprüche Dritter schadlos, die im Zusammenhang mit der Durchführung der Vereinbarung stehen und deren Ursache anderen Parteien als Yehwang zugerechnet werden kann.

7. Die in diesem Artikel enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten nicht, wenn der Schaden auf eine vorsätzliche Handlung oder grobe Fahrlässigkeit seitens Yehwang oder ihrer leitenden Angestellten zurückzuführen ist.

8. Jeder Anspruch gegen Yehwang ist nach einem Jahr ab dem Datum, an dem die Arbeit, auf die sich der Anspruch bezieht, ausgeführt worden ist oder hätte ausgeführt werden sollen, ungültig.

 


 

Artikel 11 - Streitigkeiten


 

1. Verträge zwischen Yehwang und dem Käufer, auf die die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Anwendung finden, unterliegen ausschließlich dem niederländischen Recht - auch wenn der Käufer seinen Wohnsitz im Ausland hat.

2. Die Wiener Kaufrechtskonvention findet keine Anwendung.

 

(Fassung: Juli 2015)